STARK

Die Bundesregierung hat den Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung beschlossen, um die internationalen und nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Kohleausstieg führt zu einem umfassenden Strukturwandel in den betroffenen Regionen. Die Kohleförderung und -verarbeitung stellt einen bedeutenden Faktor für die lokale Wirtschaft dar, der durch neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und alternative Produktionsweisen kompensiert werden muss. Im Rahmen des Gesetzes zur Strukturstärkung der Kohleregionen fördert die Bundesregierung daher neben Investitionen auch Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung von Modellregionen beitragen. Die brandenburgische Lausitz ist eine dieser Regionen. Ziel des STARK-Programms ist es, den Transformationsprozess durch Zuschüsse für nicht-investive strukturstärkende Projekte zu unterstützen.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Hierunter fallen auch öffentliche Antragsteller wie Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer sowie Hochschulen. Grundsätzlich sind auch Anträge von Konsortien oder Verbünde möglich.

Projektarten

Das zu fördernde Projekt muss einen erkennbaren Beitrag zum Förderziel leisten. Es muss demnach dazu beitragen, eine erfolgreiche ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregionen zu unterstützen. Die Projekte müssen zusätzlich sein, also ohne die Zuwendung nicht durchgeführt werden können. Darüber hinaus darf mit den Projekten noch nicht begonnen worden sein.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. In einzelnen Förderkategorien oder bei beihilfebehafteten Projekten können abweichende Höchstgrenzen, Fördersätze oder Kumulierungsregeln zur Anwendung kommen.

Fördergebiet

Die Projekte müssen ihre Wirkung in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und/oder der kreisfreien Stadt Cottbus entfalten.

Laufzeit

Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Folgeanträge können bis zu 18 Monate vor Projektende des Erstantrages erfolgen.

Fördermittelgeber

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Einreichung von Projektideen
Die Förderrichtlinie STARK sieht für jeden Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Bewertung des Nutzens für die regionale Entwicklung vor und übermitteln der Bewilligungsbehörde des Bundes – dem BAFA – ihr Votum zum Projektantrag. Das Land Brandenburg hat hierfür ein verbindliches Vorverfahren eingeführt.
Nach einem obligatorischen Erstgespräch ist die Projektidee mittels eines zur Verfügung gestellten Projektsteckbriefes bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH einzureichen. Nach erfolgreicher Qualifizierung unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts des Landes Brandenburg und anschließender konsensualer Empfehlung durch die Mitglieder der jeweils zuständigen Werkstatt kann ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Für weitere Informationen zum Programm steht Ihnen die BAFA-Website zur Verfügung.

gefördert durch: Bundesministerum für Wirtschaft und Klimaschutz

Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Oliver Bathe

Bereichsleiter Strategie/Werkstattprozess / Förderprogramm STARK

Tel.: +49(0)355-3555 16-22

bathe@wirtschaftsregion-lausitz.de

 

Tobias Amende

Projektmanager Förderprogramm STARK

Tel.: +49(0)355-3555 16-16

amende@wirtschaftsregion-lausitz.de