Teilhabefonds Brandenburg

Icon-Bild mit einer Lupe dahinter Menschen Erneuerbare Energien und fligende Vögel

Willkommen beim STARK-Ideenwettbewerb – Ihrer Chance, die Zukunft der brandenburgischen Lausitz mitzugestalten!

Im Rahmen des STARK-Förderprogramms suchen wir bis Ende 2027 jedes Jahr kreative Köpfe und innovative Projekte, die den Strukturwandel in unserer Region nachhaltig prägen. Pro Jahr und Aufruf werden eine Million Euro vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt. Damit bieten wir eine Plattform, um visionäre Ideen in den Landkreisen und Kommunen der Lausitz zu verwirklichen. Seien Sie Teil einer Bewegung, die die Vielfalt der Lausitz in den Mittelpunkt stellt – Ihre Ideen sind der Schlüssel für einen erfolgreichen Wandel!

Projektinteressierte
Projektdurchführende

Fragen und Antworten

Antragsberechtigte

Vorgesehen sind in den Kategorien I Kinder & Jugendliche und Kategorie II Zivilgesellschaft juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die das Antragsverfahren stellvertretend übernehmen. Beispielsweise können die Träger der freien Jugendhilfe Anträge für Kinder und Jugendliche stellen. Damit geht die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH sicher, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen durch kompetente Institutionen gesichert werden und die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH einen Ansprechpartner hat.

Minderjährige können ihre Projektidee dennoch einbringen, indem sie mit einer antragsberechtigten Organisation – wie z. B. einem eingetragenen Verein oder einem sozialen Träger – zusammenarbeiten. Wichtig ist, dass alle Beteiligten einverstanden sind und transparent zusammenarbeiten.

Nein, Landkreise sind als Gemeindeverband und Gebietskörperschaft nicht antragsberechtigt. Dies gilt auch für (Kreisfreie) Städte, Gemeinden und Ämter.

Wenn es in den Ortsteilen eingetragene Vereine gibt, dann sind diese antragsberechtigt. Als kommunale Struktur sind Ortsbeiräte nicht antragsberechtigt.

Projektideen

Die beim Teilhabefonds eingereichten Projektideen müssen in sich abgeschlossen sein. Es können keine Anträge berücksichtigt werden, die Teil eines anderen Projekts sind oder einem anderen Projekt vorangehen bzw. nachfolgen.

Nach aktuellem Stand können keine mehr- oder überjährigen Anträge bzw. fortlaufenden und sich wiederholenden Projekte berücksichtigt werden.

Weiterentwicklungen von bereits ausgewählten bzw. durchgeführten Projekten können eingereicht werden.

Pro Bewerber kann nur ein Projekt ausgewählt bzw. prämiert werden, um faire Chancen zu gewährleisten.

Es gibt keine Warte- oder Nachrückerliste. Eine erneute Einreichung im nächsten Aufruf ist jedoch möglich. Empfohlen wird eine Rücksprache mit dem Projektteam des Teilhabefonds Brandenburg.

Projektbeginn

Der Beginn Ihres Projekts ist mit dem positiven Bestätigungsschreiben möglich. Dieses wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.

Erst nach Bestätigung können Sie anfangen, das Projekt umzusetzen. Vorab können jedoch Vorinformationen eingeholt werden, wie Preissondierungen, Absprachen mit Partnern und Vorgespräche, solange diese nach Bewilligung noch gültig sind.

Eckdaten

Zum aktuellen Aufruf können bis zu 50.000 EUR erstattet werden. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 %.

Nein, eine Bagatellgrenze, im Sinne einer Mindestantragssumme, gibt es nicht.

Nein. Erstattungsfähig sind nur geleistete Ausgaben, also erfolgte Zahlungen in bar oder elektronisch.

Projekte dürfen keine Einnahmen generieren.

Nein. Diese kann weder angesetzt noch abgerechnet werden.

Die Umsetzung muss auf Basis von Einzelpositionen kalkuliert und abgerechnet werden. Eine Einzelposition kann z.  B. “Büromaterial” sein, die dann ebenfalls per Quittung oder Rechnung zu belegen ist. Die Briefmarke muss kalkuliert und einzeln abgerechnet werden.

Der Finanzplan ist einzuhalten. Deshalb sind genaue Ausgabenkalkulationen und eine Abstimmung mit Dienstleistern, Anbietern und Projektpartnern notwendig.

Nein, der eingereichte Finanzplan ist verbindlich.

Für Beträge über 1.000 EUR (netto) sind drei mündliche oder schriftliche Angebote erforderlich, ab 10.000 EUR (netto) müssen diese schriftlich dokumentiert werden.

Bleibt eine Anfrage unbeantwortet, zählt sie als abgegebenes Angebot. Allerdings empfiehlt sich, möglichst mindestens drei Angebote einzuholen. Die Einholung aller Angebote muss im Vergabedokument festgehalten werden.

Bis einschließlich 1.000  EUR (netto) können sogenannte Direktaufträge getätigt werden. Das heißt ohne Marktrecherche und ohne das Einholen und Dokumentieren von Alternativangeboten. Allerdings muss auf den Rechnungsbelegen die Notwendigkeit der Anschaffung und die Beurteilung des Preises vermerkt werden.

Eine Stückelung beim gleichen Anbieter ist nicht erlaubt. Angebote von verschiedenen Anbietern müssen nicht zusammengefasst werden, z. B. Bühne von Anbieter A (900  EUR) und Stühle/Tische von Anbieter B (400  EUR).

Angebote müssen ein Datum haben, das zeitlich nach der Bestätigung des Projektes liegt. Sie sind vor Leistungserbringung einzuholen.

Die Vergabe einer Leistung kann erst nach Bestätigung per E-Mail bzw. Prämierung der Projektidee erfolgen.

Förderfähige Kosten

Allgemeine Bemerkungen: Da der Teilhabefonds Brandenburg öffentliche Mittel aus dem STARK-Bundesprogramm und des Landes Brandenburg verwendet, sind die bewilligten Gelder sparsam und angemessen einzusetzen. Beispiel: Für Verpflegung bei längeren Aktivitäten sollten, sofern kein themenbedingter Mehrbedarf besteht, preiswerte Lebensmittel aus Supermärkten oder Lebensmittelgeschäften bevorzugt werden. Dieses Prinzip gilt auch für andere Ausgabenbereiche.

Investive Ausgaben oder Investitionskosten entstehen, wenn Dinge für den Erwerb oder die Herstellung von langlebigen Gegenständen oder Anschaffungen verwendet werden, die längerfristig genutzt werden können. Diese Ausgaben dienen dem Aufbau oder der Verbesserung von Ausstattung oder Infrastruktur und sollen langfristig den Bestand und die Kapazitäten der Institution erweitern oder verbessern.

Investive Ausgaben sind Anschaffungen, die langfristigen, dauerhaften Nutzen haben. Dazu zählen einerseits Laptops, Drucker, Aufsteller für Ausstellungen, Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, wie Bänken oder Tischen. Andererseits können es auch bauliche Maßnahmen sein, von Renovierungen, Sanierungen und Neukonstruktionen. Weitere Beispiele finden Sie auf der Website des Teilhabefonds Brandenburg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Projektteam.

Der Anteil der investiven Ausgaben am Gesamtvolumen des Projekts darf höchsten 25 % betragen. Der Rest, mindestens 75 % müssen konsumtive Ausgaben sein.

Sie haben mehrere Alternativen der Abrechnung.

Das Einreichen der Rechnungen der Anmietung von Bussen, Transportern oder PKWs sowie Fahrscheine für Bus und Bahn ist möglich. Hier können es z. B. Autovermietungen oder Busunternehmen sein. Aber auch Fahrkarten, beispielsweise der Deutschen Bahn, der ODEG oder des lokalen ÖPNV stellen kein Problem dar. Insofern Sie eigene Fahrzeuge nutzen müssen, wird darum gebeten, Tankrechnungen für Kraftstoff oder Abrechnungen für Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen einzureichen. Die pauschalisierten Abrechnungen von Fahrtkosten nach Kilometern z. B. nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) sind nicht möglich.

Werbung in digitalen oder analogen Medien muss zum Projektziel und den Zielgruppen passen. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der Werbepartner Rechnungen ausstellt. Bitte achten Sie bei Ihrer Werbung immer auf die Angabe der Förderlogos, da sonst keine Erstattung erfolgen kann. (Siehe Abschnitt Förderlogos)

Da für das Projekt deutsche Steuermittel zur Verfügung gestellt werden, sollen regionale Freiberufler/Selbstständige/Unternehmer/Unternehmen beauftragt werden.

Nein, es können keine Personalausgaben für abhängig Beschäftigte erstattet werden.

Honorare für externe Anbieter, Dienstleister oder Selbstständige, die nicht beim Bewerber beschäftigt sind, können erstattet werden. Die Abrechnung von anfallenden Projektausgaben für Honorare, Aufwandsentschädigungen oder Ehrenamtspauschalen muss über Rechnungen der externen Anbieter und mit Zahlungsnachweisen erfolgen.

Es wird empfohlen, sich bei der Honorargestaltung an den Honorarsätzen der entsprechenden Ministerien in Brandenburg, z. B. des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport MBJS (mbjs.brandenburg.de) oder des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur MWFK (mwfk.brandenburg.de), zu orientieren.

Abrechnungen

Abweichungen von den Positionen des Finanzplans und dessen Beträge sind nicht möglich. Grundsätzlich zu beachten ist, dass Sie Rechnungen von externen Anbietern einreichen. Abrechnungen für Erstattungen erfolgen auf zusammengefasste Zwischenabrechnung und eine Endabrechnung. Bitte bündeln Sie nach institutionellen Kapazitäten Ihre Erstattungen in dem im zugesandten Erstattungsformular.

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Nutzen Sie das zugesendete Erstattungsformular. Listen Sie externe Ausgaben mit vollständigen Angaben auf und fügen Sie Kopien von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei.

Bei Ausgaben über 1.000 EUR (netto) müssen mindestens drei mündliche oder schriftliche Vergleichsangebote eingeholt und dokumentiert werden. Ab Ausgaben über 10.000 EUR (netto) müssen zwingend drei schriftliche Angebote unterschiedlicher Anbieter eingeholt und dokumentiert werden. Dazu nutzen Sie bitte das Vergabedokument, das Ihnen die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH zur Verfügung stellt. Nach Prüfung überweist die Wirtschaftsregion 90 % der erstattungsfähigen Summe. Bitte reichen Sie die Rechnung per E-Mail mit Projektnummer und Anhängen ein an: teilhabe@wirtschaftsregion-lausitz.de

Das Zahlungsziel ist im Regelfall 30 Tage.

Den Eigenanteil müssen Sie nicht nachweisen.

Nein. Deshalb werden 90 % der eingereichten und erstattungsfähigen Projektausgaben bzw. -auszahlungen erstattet.

Berichtspflichten

Neben der finanziellen Abrechnung ist ein Sachbericht erforderlich, in dem die Inhalte und Ergebnisse Ihres Projektes dargestellt werden. Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie nach der positiven Bestätigung über ihre Projektidee.

Anschaffungen von über 800 EUR (netto) müssen bei Ihnen bis zum 31.12.2027 verbleiben, verfügbar sein und jährlich dokumentiert werden. Das heißt, diese Anschaffungen müssen über eine Fotodokumentation nachgewiesen werden. In Einzelfällen werden durch Vertreter oder Vertreterinnen der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH die Projektinitiatoren besuchen, um die Verwendung der Investitionsgüter vor Ort zu kontrollieren.

Förderlogos

Alle digitalen und analogen Materialien, wie Programme, Projektdokumente, Einladungen, Poster, Social Media Posts, Werbung und Werbematerialien müssen mit den Förderlogos versehen werden. Sie erhalten die Förderlogos nach der positiven Bestätigung über ihre Projektidee.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH ist sehr an einer aktiven und konstruktiven Öffentlichkeitsarbeit durch die Projekte interessiert, um Ideen und Engagement der Brandenburger Bürger darzustellen und ein Beispiel für andere zu sein.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH stellt Projekte und Engagement in der brandenburgischen Lausitz dar. Bitte kündigen Sie konkrete Veranstaltungen, Workshops oder Events an – alternativ kann ein Vertreter unserer Öffentlichkeitsarbeit Sie diesbezüglich direkt kontaktieren.

Abschlusserklärung

In diesem Text beziehen wir uns auf weibliche, männliche und diverse Personen, auch wenn wir das generische Maskulinum zur besseren Lesbarkeit verwenden.

Förderlogos Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Land Brandenburg

Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Tobias Pabel

Projektmanager

Beratung & Kommunikation

teilhabe@wirtschaftsregion-lausitz.de

Tel.: +49(0)355-3555 16-27

 

Jennifer Zacher

Projektmitarbeiterin

Abrechnungen & Veranstaltungen

teilhabe@wirtschaftsregion-lausitz.de

Tel.: +49(0)355-3555 16-21