STARK
Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Für die Kohleregionen bedeutet dieser Schritt einen tiefgreifenden Strukturwandel, der als Chance für neue wirtschaftliche Perspektiven, mehr Lebensqualität und nachhaltigen Umweltschutz genutzt wird. Das Bundesprogramm STARK ist dabei ein wichtiges Instrument. Im Mittelpunkt stehen nicht-investive Maßnahmen wie Wissens- und Technologietransfer, Aus- und Weiterbildung, Vernetzung sowie die Förderung unternehmerischen Handelns. Sie bilden zentrale Erfolgsfaktoren, um die Investitionen des Strukturstärkungsgesetzes wirkungsvoll zu ergänzen und den Wandel aktiv zu gestalten.
Um diesen Anspruch noch besser zu erfüllen, sollen Projekte anhand klarer und transparenter Kriterien weiter geschärft werden. Die Leitlinien bilden dabei die Grundlage für die Ausarbeitung und Bewertung von Projektideen. Im Werkstattprozess ergänzen und konkretisieren sie die geltenden STARK-Förderrichtlinien sowie das Lausitzprogramm 2038 (LP 2038) – insbesondere an den Stellen, an denen es in der Vergangenheit wiederholt Rückfragen und Klärungsbedarf gab. Die Leitlinien stellen sicher, dass Vorhaben zur gesamtstrategischen Ausrichtung passen und sich an tatsächlichen Bedarfen orientieren. Sie verlangen außerdem, dass Projekte konkrete und messbare Ergebnisse erzielen und nachhaltig angelegt sind. Zudem dürfen sie keine Doppelstrukturen schaffen und den Wettbewerb nicht verzerren. Die Vorhaben sollen über einzelne Kommunen hinaus regional wirksam werden und tragfähige Partnerschaften einbinden.
Eine ausführliche Zusammenfassung der Leitlinien zum Verwaltungshandeln sowie der konkreten Anforderungen finden Sie auf dieser Seite – entweder direkt hier oder im Download-Bereich als PDF. Zusätzlich stellen wir eine Version der Leitlinien in Einfacher Sprache bereit.
Einreichung von Projekten der Förderkategorien 1 bis 11
Für jeden Antrag im STARK-Programm ist die Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes verpflichtend. Die Länder prüfen den Nutzen für die regionale Entwicklung und geben ein Votum an die Bewilligungsstelle des Bundes weiter. Das Land Brandenburg hat dafür ein verbindliches Vorverfahren eingeführt. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
1. Beratungsgespräch: Zu Beginn findet ein obligatorisches Gespräch mit einer Ansprechperson aus dem STARK‑Team statt. Erst nach deren Zustimmung kann die Projektidee eingereicht werden.
2. Einreichung der Projektidee: Die Projektidee wird mithilfe des bereitgestellten Projektsteckbriefs bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH eingereicht.
3. Qualifizierung im Landesverfahren: Die Projektidee wird unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts des Landes Brandenburg geprüft und qualifiziert.
4. Bewertung in der Werkstatt: Anschließend sprechen die Mitglieder der jeweils fachlich zuständigen Werkstatt eine Empfehlung aus.
5. Antragstellung beim Bund: Erst nach einer positiven Empfehlung kann ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dazu zählen auch öffentliche Antragsteller wie Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer sowie Hochschulen. Konsortial- oder Verbundanträge sind grundsätzlich möglich.

Das zu fördernde Projekt muss einen erkennbaren Beitrag zum Förderziel leisten. Das heißt, es muss dazu beitragen, dass die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregion gelingt. Die Projekte müssen zusätzlich sein, also ohne die Förderung nicht durchgeführt werden können. Außerdem darf das Projekt noch nicht begonnen haben.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für einzelne Förderkategorien oder bei beihilfebehafteten Projekten können abweichende Obergrenzen, Fördersätze oder Kumulierungsregeln gelten. Bitte beachten Sie zudem die neue Grundsatzregelung zur Förderintensität bei Folgeanträgen.

Die Projekte müssen ihre unmittelbare Wirkung in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und/oder der kreisfreien Stadt Cottbus entfalten.

Die Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Folgeanträge können bis zu 18 Monate vor Projektende des vorigen Antrages beim BAFA eingereicht werden.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des BAFA.







