STARK

  • Einblick in STARK-Projekte: Qualifizierungsverbund Lausitz für Erneuerbare Energien

Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland beschlossen, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Für die Kohleregionen bedeutet diese Entscheidung einen umfassenden Strukturwandel, der als Chance für wirtschaftliche Entwicklung, Wohlstand und Umweltschutz verstanden und vorangetrieben wird. Das Förderprogramm STARK ist dabei ein wesentliches Instrument, um die Menschen und ihr Engagement für den Umbau und die Entwicklung der Kohleregionen zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei nicht-investive Maßnahmen wie Wissens- und Technologietransfer, Aus- und Weiterbildung, Vernetzung und die Förderung unternehmerischen Handelns als entscheidende Erfolgsfaktoren.

In Abstimmung mit dem Büro des Lausitz-Beauftragten des Ministerpräsidenten wurden Leitlinien für das Verwaltungshandeln bei der STARK-Projektqualifizierung ab 2026 formuliert. Diese Leitlinien dienen als Grundlage für die detaillierte Ausarbeitung und Bewertung von Projektideen. Im Werkstattprozess gelten sie ergänzend oder konkretisierend zu den STARK-Förderrichtlinien und dem Lausitzprogramm 2038 (LP 2038), insbesondere an den Stellen, an denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Rückfragen und Klärungsbedarfen kam.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Leitlinien zum Verwaltungshandeln und der spezifischen Anforderungen finden Sie hier oder im Download-Bereich auf dieser Seite als PDF zum Herunterladen. Zudem stellen wir Ihnen eine Ausführung der Leitlinien in Einfacher Sprache zur Verfügung. Die Leitlinien sorgen vor allem für mehr Transparenz, Klarheit und Verbindlichkeit.

Die Leitsätze sorgen inhaltlich vor allem für mehr Klarheit und Verbindlichkeit: Projekte müssen zur Gesamtstrategie passen, sich an echten Bedarfen orientieren und konkrete, messbare Ergebnisse erzielen. Zugleich wird stärker darauf geachtet, dass die Vorhaben nachhaltig angelegt sind, keine bestehenden Strukturen doppeln und keinen Wettbewerb verzerren. Sie sollen über einzelne Kommunen hinaus wirken und tragfähige Partnerschaften einbinden. Dauerhafte Verwaltungsaufgaben oder reine Kapazitätserweiterungen sind nicht förderfähig. Damit stellen die neuen Leitsätze sicher, dass STARK-Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den Strukturwandel wirksam und strategisch sinnvoll unterstützen.

Einreichung von Projekten der Förderkategorien 1 bis 11

Die STARK-Förderrichtlinie sieht für jeden Antrag die Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes vor, in dem das Projekt umgesetzt wird und wirkt. Die Länder bewerten den Nutzen für die regionale Entwicklung und übermitteln der Bewilligungsstelle des Bundes ihr Votum zum Projektantrag. Das Land Brandenburg hat hierfür das folgende verbindliche Vorverfahren eingeführt.

Nach einem obligatorischen Beratungsgespräch mit einer Ansprechperson aus dem STARK-Team und nach erteilter Zustimmung ist die Projektidee mithilfe des bereitgestellten Projektsteckbriefs bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH einzureichen. Erst nach erfolgreicher Qualifizierung unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts des Landes Brandenburg und einer anschließenden positiven Empfehlung durch die Mitglieder der jeweils fachlich zuständigen Werkstatt kann ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dazu zählen auch öffentliche Antragsteller wie Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer sowie Hochschulen. Konsortial- oder Verbundanträge sind grundsätzlich möglich.

Projektarten

Das zu fördernde Projekt muss einen erkennbaren Beitrag zum Förderziel leisten. Das heißt, es muss dazu beitragen, dass die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregion gelingt. Die Projekte müssen zusätzlich sein, also ohne die Förderung nicht durchgeführt werden können. Außerdem darf das Projekt noch nicht begonnen haben.

Förderhöhe

Fördergebiet

Die Projekte müssen ihre unmittelbare Wirkung in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und/oder der kreisfreien Stadt Cottbus entfalten.

Laufzeit

Die Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Folgeanträge können bis zu 18 Monate vor Projektende des vorigen Antrages beim BAFA eingereicht werden.

Fördermittelgeber

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des BAFA.

Logo_Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Wirtschaftsregion Lausitz

Oliver Bathe

Bereichsleiter Strategie/Werkstattprozess

Tel.: +49(0)355-3555 16-22

bathe@wirtschaftsregion-lausitz.de

 

Tobias Amende

Projektmanager Förderprogramm STARK

Tel.: +49(0)355-3555 16-16

amende@wirtschaftsregion-lausitz.de

 

Anjuli Raake

Projektmanagerin Förderprogramm STARK

Tel.: +49(0)355-3555 16-28

raake@wirtschaftsregion-lausitz.de

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