STARK
Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland beschlossen, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Für die Kohleregionen bedeutet diese Entscheidung einen umfassenden Strukturwandel, der als Chance für wirtschaftliche Entwicklung, Wohlstand und Umweltschutz verstanden und vorangetrieben wird. Das Förderprogramm STARK ist dabei ein wesentliches Instrument, um die Menschen und ihr Engagement für den Umbau und die Entwicklung der Kohleregionen zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei nicht-investive Maßnahmen wie Wissens- und Technologietransfer, Aus- und Weiterbildung, Vernetzung und die Stärkung unternehmerischen Handelns als entscheidende Erfolgsfaktoren.
Für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist die sichere Verfügbarkeit von Transformationstechnologien, zu denen beispielsweise Batteriespeicher, Solarzellen und Wärmepumpen zählen, von zentraler Bedeutung. Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für diese Technologien können nun durch die Aufnahme in die novellierte Förderrichtlinie umgesetzt werden. Bei Projekten im Rahmen der Förderkategorie 12 (Transformationstechnologien) wenden Sie sich bitte an:
Ralf Reuter, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Tel.: 0331 866-1577, ralf.reuter@mwaek.brandenburg.de
Einreichung von Projekten der Förderkategorien 1 bis 11
Die STARK-Förderrichtlinie sieht für jeden Antrag eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes vor, in dem das Projekt umgesetzt wird und wirkt. Die Länder nehmen eine Bewertung des Nutzens für die regionale Entwicklung vor und übermitteln der Bewilligungsstelle des Bundes ihr Votum zum Projektantrag. Das Land Brandenburg hat hierfür das folgende verbindliche Vorverfahren eingeführt.
Nach einem obligatorischen Erstgespräch mit einer Ansprechperson aus dem STARK-Team und nach erteilter Zustimmung ist die Projektidee mittels eines bereitgestellten Projektsteckbriefs bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH einzureichen. Erst nach erfolgreicher Qualifizierung unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts des Landes Brandenburg und einer anschließenden positiven Empfehlung durch die Mitglieder der jeweils fachlich zuständigen Werkstatt kann ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dazu zählen auch öffentliche Antragsteller wie Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer sowie Hochschulen. Konsortial- oder Verbundanträge sind grundsätzlich möglich.

Das zu fördernde Projekt muss einen erkennbaren Beitrag zum Förderziel leisten. Das heißt, es muss dazu beitragen, dass die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregion gelingt. Die Projekte müssen zusätzlich sein, also ohne die Förderung nicht durchgeführt werden können. Außerdem darf das Projekt noch nicht begonnen haben.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für einzelne Förderkategorien oder bei beihilfebehafteten Projekten können abweichende Obergrenzen, Fördersätze oder Kumulierungsregeln gelten. Bitte beachten Sie zudem die neue Grundsatzregelung zur Förderintensität bei Folgeanträgen.

Die Projekte müssen ihre unmittelbare Wirkung in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und/oder der kreisfreien Stadt Cottbus entfalten.

Die Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Folgeanträge können bis zu 18 Monate vor Projektende des vorigen Antrages beim BAFA eingereicht werden.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des BAFA.
