STARK
Um die internationalen und nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2020 beschlossen. Für die Kohleregionen bedeutet diese Entscheidung einen umfassenden Strukturwandel. Der Kohleausstieg wird in Deutschland als Chance für wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand in den betroffenen Regionen verstanden und vorangetrieben. Das Förderprogramm STARK ist dabei ein wesentliches Instrument, um die Menschen und ihr Engagement für den Umbau und die Entwicklung der Kohleregionen zu stärken. Dabei stehen bisher nicht-investive Maßnahmen wie der Austausch über alternative Produktions- und Geschäftsmodelle, Netzwerke und Informationsveranstaltungen als entscheidende Erfolgsfaktoren im Vordergrund. Für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist zudem die sichere Verfügbarkeit von Transformationstechnologien – unter anderem Batterien, Solarzellen und Wärmepumpen – von zentraler Bedeutung. Mit der novellierten Förderrichtlinie sollen daher in den Kohleregionen gezielt auch investive Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien gefördert werden (neue Förderkategorie 12 – Transformationstechnologien). Die Transformation der Regionen soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig als Vorbild dienen, um auch andere Staaten zum Kohleausstieg zu motivieren. Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Förderprogramm das Ziel, den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen nachhaltig zu unterstützen.
Für Projekte im Rahmen der Förderkategorie 12 – Transformationstechnologie wenden Sie sich bitte vor Antragstellung an:
Ralf Reuter, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Tel.: 0331 866-1577, ralf.reuter@mwae.brandenburg.de
Einreichung von Projekten im Rahmen der Förderkategorien 1 bis 11
Die STARK-Förderrichtlinie sieht für jeden Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Bewertung des Nutzens für die regionale Entwicklung vor und übermitteln der Bewilligungsstelle des Bundes – dem BAFA – ihr Votum zum Projektantrag. Das Land Brandenburg hat hierfür ein verbindliches Vorverfahren eingeführt.
Nach einem obligatorischen Erstgespräch und der Zustimmung ist die Projektidee mittels eines zur Verfügung gestellten Projektsteckbriefes bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH einzureichen. Erst nach erfolgreicher Qualifizierung unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts des Landes Brandenburg und anschließender konsensualer positiver Empfehlung durch die Mitglieder der jeweils fachlich zuständigen Werkstatt kann ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dazu zählen auch öffentliche Antragsteller wie Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer sowie Hochschulen. Konsortial- oder Verbundanträge sind grundsätzlich möglich.
Das zu fördernde Projekt muss einen erkennbaren Beitrag zum Förderziel leisten. Das heißt, es muss dazu beitragen, dass die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregion gelingt. Die Projekte müssen zusätzlich sein, also ohne die Förderung nicht durchgeführt werden können. Außerdem darf das Projekt noch nicht begonnen haben.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für einzelne Förderkategorien oder bei beihilfebehafteten Projekten können abweichende Obergrenzen, Fördersätze oder Kumulierungsregeln gelten. Bitte beachten Sie zudem die neue Grundsatzregelung zur Förderintensität bei Folgeprojekten.
Die Projekte müssen ihre unmittelbare Wirkung in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und/oder der kreisfreien Stadt Cottbus entfalten.
Die Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Folgeanträge können bis zu 18 Monate vor Projektende des Erstantrages beim BAFA eingereicht werden.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website des BAFA.