Teilhabefonds Brandenburg

Willkommen beim STARK-Ideenwettbewerb  – Ihrer Chance, die Zukunft der brandenburgischen Lausitz mitzugestalten!

Symbolbild mit der Aufschrift "Teilhabefonds Brandenburg"

Unter dem STARK-Förderprogramm suchen wir bis Ende 2027 jedes Jahr kreative Köpfe und innovative Projekte, die den Strukturwandel in unserer Region nachhaltig prägen. Pro Jahr und Aufruf werden eine Mio. EUR vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt. Damit bieten wir eine Plattform, um visionäre Ideen in den Landkreisen und Kommunen der Lausitz zu verwirklichen. Seien Sie Teil einer Bewegung, die die Vielfalt der Lausitz in den Mittelpunkt stellt – Ihre Ideen sind der Schlüssel für einen erfolgreichen Wandel!

Wir laden Sie daher ein, kreative Projektideen in den beiden Kategorien Kinder und Jugendliche sowie Zivilgesellschaft bis zum 3. November 2024 per E-Mail beizusteuern an teilhabe@wirtschaftsregion-lausitz.de.

Hier soll sich die junge Generation in die Strukturentwicklung einschalten und für eine nachhaltige Zukunft sensibilisieren. Wir möchten die Weltoffenheit und Toleranz in der Lausitz stärken und gleichzeitig das Interesse der jungen Heranwachsenden an regenerativen Energien, Bildung oder Kultur stärken. Die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll ihre Zukunftsperspektiven vor Ort erweitern und einem Wegzug entgegenwirken.

In dieser Kategorie möchten wir Projekte fördern, die das Miteinander und das bereichernde Zusammenleben in der Lausitz, insbesondere in dörflichen Gemeinschaften, stärken. Wir suchen von „Graswurzel“-Projekten bis hin zu sozialen und soziokulturellen Leuchttürmen sowie Vorhaben, die die Lebensqualität verbessern. Der verbindende Gedanke und das Miteinander stehen im Mittelpunkt, um die Zivilgesellschaft zu stärken.

Bedingung in den beiden Kategorien ist, dass die Projektideen innerhalb der brandenburgischen Lausitz ihre Wirkung entfalten. Die brandenburgische Lausitz umfasst die folgenden Landkreise: Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit (weitere Erläuterungen siehe Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb).

Die Höchstgrenze der Erstattung je Kategorie und Projektakteur beträgt 50.000 EUR. Dabei ist zu beachten, dass die Projektausgaben einer Projektidee nur maximal 25% an Investitionskosten betragen dürfen sowie ein Eigenanteil von 10% an den Projektkosten durch den Bewerber zu erbringen sind. Da es sich um öffentliche Mittel handelt, müssen Sie für Ihre Ausgaben die Regeln des Vergabeverfahrens UVgO beachten. Nähere Erläuterungen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

Das fortlaufende Einsenden von Projektideen ist per E-Mail an teilhabe@wirtschaftsregion-lausitz.de bis einschließlich Sonntag, 3. November 2024 möglich. Im Bewerbungsformular ist die Projektidee kurz zu beschreiben. Es muss sich bei der Idee um ein bisher noch nicht realisiertes, im Jahr 2025 zu beginnendes und bis spätestens 31. Dezember 2025 abgerechnetes Projekt handeln. Die öffentliche Prämierungsveranstaltung ist für den 17. Dezember 2024 geplant. Die detaillierten Teilnahmebedingungen sowie Informationen zum Datenschutz können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden.

Der erste Aufruf wurde breits im Juni 2024 erfolgreich beendet, und es konnten 44 Projekte prämiert werden. Sie befinden sich in der Umsetzung.

Fragen und Antworten

Antragsberechtigte

Vorgesehen sind in den Kategorien I Kinder & Jugendliche und Kategorie II Zivilgesellschaft juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die das Antragsverfahren stellvertretend übernehmen. Beispielsweise können die Träger der freien Jugendhilfe Anträge für Kinder und Jugendliche stellen. Damit geht die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH sicher, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen durch kompetente Institutionen gesichert werden und die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH einen Ansprechpartner hat.

Wenn es in den Ortsteilen eingetragene Vereine (e.V.) gibt, dann sind diese antragsberechtigt. Als kommunale Struktur sind Ortsbeiräte nicht antragsberechtigt.

Nein, Landkreise sind als Gemeindeverband und Gebietskörperschaft nicht antragsberechtigt.

Projektideen

Die beim Teilhabefonds eingereichten Projektideen müssen in sich abgeschlossen sein. Es können keine Anträge berücksichtigt werden, die Teil eines anderen Projekts sind oder einem anderen Projekt vorangehen bzw. nachfolgen.

Nach aktuellem Stand können keine mehr- oder überjährigen Anträge bzw. fortlaufenden und sich wiederholenden Projekte berücksichtigt werden.

Weiterentwicklungen von bereits ausgewählten bzw. durchgeführten Projekten können eingereicht werden.

Es kann nur jeweils ein eingereichtes Projekt ausgewählt bzw. prämiert werden, um allen Bewerberinnen und Bewerbern möglichst gleiche Chancen einzuräumen. Hinsichtlich der institutionellen Kapazitäten der Bewerberinnen und Bewerber geht die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH davon aus, dass diese sehr unterschiedlich ausfallen können.

Bleiben dann die nicht prämierten Anträge automatisch im Rennen für den nächsten Aufruf oder müssen die Anträge jeweils neu gestellt werden?

Es gibt keine Warte- oder Nachrückerliste. Es kann aber im nächsten Aufruf wiederholt eingereicht werden. Wenn es zu keiner Prämierung kommt, empfiehlt sich der Austausch mit dem Ansprechpartner der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, um ggf. beim nächsten Aufruf die Projektidee nachzuschärfen und sie dann erneut einzureichen.

Projektbeginn und vorbereitende Maßnahmen

Der Beginn Ihres Projekts ist mit dem positiven Bescheid möglich. Dieser wird Ihnen entweder per E-Mail zugeschickt oder auf der Prämierungsveranstaltung übergeben.

Nein bzw. Jein.

Erst mit dem positiven Bescheid darf das Projekt umgesetzt werden. Angebote müssen ein dementsprechendes Datum nach Bewilligung haben. Das schließt auch das Schalten von Werbung und öffentlichkeitswirksame Kommunikation ein. Sie können also noch nicht zu einer Veranstaltung einladen – wenn sie noch nicht bewilligt wurde.

Vorinformationen können und sollten Sie bereits vor dem positiven Bescheid einholen: Informationen, wie Preissondierungen, Abklärungen für Rahmenbedingungen, Absprachen mit Projektpartnern, Überfahrtsrechte, Vorgespräche mit potenziellen Honorarkräften können Sie schon vor dem positiven Bescheid einholen bzw. durchführen. Achten Sie dabei darauf, dass die Informationen und Absprachen eine hinreichend lange Laufzeit haben, um auch nach der eventuellen positiven Bewilligung gültig zu sein.

Eckdaten

Eckdaten

Es werden bis zu 50.000,00 EUR aus dem Teilhabefonds den Trägern der ausgewählten Projektideen erstattet. In jedem Fall muss eine Eigenleistung von mindestens 10% durch den Bewerber erbracht werden; im Beispielfall der Höchstförderung wären das gerundet 5.555,56 EUR.

Nein, eine Bagatellgrenze, im Sinne einer Mindestantragssumme, gibt es nicht.

Nein. Erstattungsfähig sind nur geleistete Ausgaben, also erfolgte Zahlungen in bar oder elektronisch.

In den Projekten des Teilhabefonds Brandenburg dürfen keine Einnahmen generiert werden.

Nein, beim Teilhabefonds gibt es keine Verwaltungspauschale. Diese kann weder angesetzt noch abgerechnet werden.

Die Umsetzung muss auf Basis von Einzelpositionen kalkuliert und abgerechnet werden. Eine Einzelposition kann zum Beispiel „Büromaterial“ sein, die dann ebenfalls per Quittung oder Rechnung zu belegen ist. Die „Briefmarke“ müsste kalkuliert und einzeln abgerechnet werden.

Der Finanzplan ist einzuhalten. Deshalb sind genaue Ausgabenkalkulationen und eine Abstimmung mit Dienstleistern, Anbietern und Projektpartnern notwendig.

Nein, der eingereichte Finanzplan ist verbindlich.

Nach dem positiven Bescheid erhalten Sie von der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH ein Vergabedokument, in dem Sie ihre angefragten Angebote dokumentieren. Bitte reichen Sie bei schriftlichen Angeboten auch die Kopie des eingeholten Angebotes ein.

Wenn eine schriftliche Einholung dokumentiert, aber unbeantwortet bleibt, gilt es als abgegebenes Angebot. Allerdings empfiehlt sich, möglichst mindestens drei Antworten bzw. Angebote einzuholen. Die Einholung aller Angebote muss im Vergabedokument festgehalten werden. 

Bei Beträgen über 1000 EUR bis 10.000 EUR (netto) müssen mindestens drei mündliche oder schriftliche Vergleichsangebote eingeholt und dokumentiert werden. Ab Beträgen über 10.000 EUR müssen zwingend drei schriftliche Angebote unterschiedlicher Anbieter eingeholt und dokumentiert werden.

Dazu nutzen Sie bitte das Vergabedokument, das Ihnen die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH zur Verfügung stellt.

Bis einschließlich 1000 EUR (netto) können sogenannte Direktaufträge getätigt werden. Das heißt ohne Marktrecherche und ohne das Einholen und Dokumentieren von Alternativangeboten. Allerdings muss auf den Rechnungsbelegen die Notwendigkeit der Anschaffung und die Beurteilung des Preises vermerkt werden.

Ein Beispiel: Es werden Stühle und Tische gemietet, dann kommt der Preis über die Grenze. Wenn einzeln gemietet wird, liegt der Preis unter dem Grenzwert. Ist das beim gleichen Anbieter möglich?

Beim gleichen Auftragnehmer ist eine Stückelung nicht möglich. Die Angebote von unterschiedlichen Anbietern müssen nicht zusammengefasst werden. Das heißt wenn für ein Fest von Anbieter A eine Bühne für 900 EUR gestellt wird und von Anbieter B Stühle und Tische für 400 EUR gestellt werden, dann bedarf es keiner drei Angebote.

Es müssen aktuelle Angebote nach der Bestätigung der Projektidee vorliegen. Allerdings können Sie zur Preisorientierung bereits vor Auswahl Ihrer Projektidee/Prämierung Angebote einholen und später das Datum aktualisieren. Die Angebote müssen vor Inanspruchnahme der Leistung eingeholt werden.

Siehe auch: Projektbeginn und vorbereitende Maßnahmen.

Die Vergabe einer Leistung kann erst nach schriftlicher Bestätigung bzw. Prämierung der Projektidee erfolgen.

Förderfähige Kosten

Allgemeine Bemerkungen: Da es sich beim Teilhabefonds Brandenburg um öffentliche Mittel aus dem STARK-Bundesprogramm und denen des Landes Brandenburg handelt, verwenden Sie bitte Ihre bewilligten Gelder wirtschaftlich sparsam und den Umständen entsprechend angemessen.

Ein Beispiel zum Verständnis: Wollen Sie für eine lange Aktivität mit Ihren Zielgruppen Verpflegung anbieten, können Sie theoretisch Lebensmittel im Supermarkt oder Feinkostladen kaufen. Insofern Ihre Aktivität nicht mit einem bestimmten Thema verbunden ist, das zwangsläufig mit erhöhten Ausgaben verbunden ist (z.B. ein französischer Abend), sollten Sie auf günstige Lebensmittel aus dem Supermarkt/Markt/Lebensmittelgeschäft zurückgreifen. Dieses Beispiel lässt sich auf andere Bereiche übertragen.

Investive Ausgaben oder Investitionskosten entstehen, wenn Dinge für den Erwerb oder die Herstellung von langlebigen Gegenständen oder Anschaffungen verwendet werden, die längerfristig genutzt werden können. Diese Ausgaben dienen dem Aufbau oder der Verbesserung von Ausstattung oder Infrastruktur und sollen langfristig den Bestand und die Kapazitäten der Institution erweitern oder verbessern.

Investive Ausgaben sind Anschaffungen, die einerseits längerfristigen, dauerhaften Nutzen haben. Dazu zählen Laptops, Drucker, Aufsteller für Ausstellungen Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, wie Bänken, Tischen, etc. Andererseits können es auch bauliche Maßnahmen sein, von Renovierungen, Sanierungen, Neukonstruktion.

In den Teilnahmebedingungen und den Praxisbeispielen auf der Website des Teilhabefonds Brandenburg stehen weitere Beispiele. Bei konkreten Fragen setzen Sie sich bitte mit der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH in Verbindung.

Der Anteil der investiven Ausgaben am Gesamtvolumen des Projekts darf höchsten 25% betragen.

Sie haben mehrere Alternativen der Abrechnung.

Das Einreichen der Rechnungen der Anmietung von Bussen, Transportern oder PKWs, Fahrscheine für Bus und Bahn ist möglich. Hier können es z.B. Autovermietungen oder Busunternehmen sein. Aber auch Fahrkarten, beispielsweise der Deutschen Bahn, der ODEG oder des lokalen ÖPNV stellen kein Problem dar.

Insofern Sie eigene Fahrzeuge nutzen müssen, wird darum gebeten, Tankrechnungen für Kraftstoff oder Abrechnungen für Ladevorgänge von elektrischen Autos bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH einzureichen.

Die pauschalisierten Abrechnungen von Fahrtkosten nach Kilometern z.B. nach Bundesreisekostengesetz BRKG sind nicht möglich.

Falls Sie Werbung in digitalen oder analogen Medien schalten wollen: Sie müssen darauf achten, dass die Werbung und deren Einsatz dem Projektziel und den Zielgruppen entspricht. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der Werbepartner Rechnungen ausstellt. Bitte achten Sie bei Ihrer Werbung immer auf die Angabe der Förderlogos, da sonst keine Erstattung erfolgen kann. Siehe auch Abschnitt Förderlogos.

Da für das Projekt deutsche Steuermittel zur Verfügung gestellt werden, sollen deutsche Freiberufler/Selbstständige/Unternehmer/Unternehmen beauftragt werden.

Nein, es können keine Personalausgaben für abhängig Beschäftigte erstattet werden.

Honorarleistungen von externen Anbietern, Dienstleistern, Selbstständigen oder Unternehmen können erstattet werden. Diese Honorarkräfte dürfen nicht Mitarbeiter:in des Bewerbers sein.

Die Abrechnung von anfallenden Projektausgaben für Honorare, Aufwandsentschädigungen oder Ehrenamtspauschalen muss über Rechnungen der externen Anbieter und mit Zahlungsnachweisen erfolgen.

Es wird empfohlen, als Orientierung die Honorarsätze der entsprechenden Ministerien in Brandenburg, z.B. des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport MBJS (mbjs.brandenburg.de) oder des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur MWFK (mwfk.brandenburg.de) zu nutzen.

Abrechnungsmodalitäten

Abweichungen von den Positionen des Finanzplans und dessen Beträgen sind nicht möglich.

Grundsätzlich zu beachten ist, dass Sie Rechnungen von externen Anbietern einreichen.

Abrechnungen für Erstattungen durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH erfolgen auf zusammengefasste Zwischenabrechnung und eine Endabrechnung. Bitte bündeln Sie nach institutionellen Kapazitäten Ihre Rechnungen an die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH.

Als durchführende Institution stellen Sie eine Rechnung an die Wirtschaftsregion Lausitz  GmbH aus. Diese Rechnung, auf Ihrem Briefbogen bzw. mit Ihren Daten, enthalten die Ausgaben, die Ihnen durch externe Anbieter entstanden sind.

Die Ihnen vorliegenden Rechnungen der externen Anbieter und Ihre Zahlungsbelege fügen Sie in Kopie an.

Daraufhin wird die Rechnung geprüft und von der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH an Sie 90% der Rechnungssumme – soweit erstattungsfähig – überwiesen.

Reichen Sie bitte Ihre Rechnung per E-Mail unter Angabe Ihrer Projektnummer und mit allen Anhängen ein an:

teilhabe@wirtschaftsregion-lausitz.de

Das Zahlungsziel ist im Regelfall vierzehn Tage.

Den Eigenanteil müssen Sie nicht nachweisen, da die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH Ihnen 90% Ihrer erstattungsfähigen Projektausgaben überweist.

Nein. Deshalb werden 90% der eingereichten und erstattungsfähigen Projektausgaben bzw. -auszahlungen erstattet.

Abweichungen von den Positionen des Finanzplans und dessen Beträgen sind nicht möglich. Die Grenzen müssen auch deshalb eingehalten werden, da es ansonsten beispielsweise zu Verschiebungen bei dem Anteil der investiven Ausgaben kommen kann. Auch geben die personellen Ressourcen in der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH keinen Spielraum für Änderungen am Finanzplan.

Berichtspflichten

Nach dem positiven Bescheid, bitte geben Sie bei jeder Kommunikation immer die Ihnen zugewiesene Projektnummer in der E-Mail an.

Neben der finanziellen Abrechnung ist ein Sachbericht erforderlich, in dem die Inhalte und Ergebnisse Ihres Projektes dargestellt werden.

Einzelne Investitionen bzw. Anschaffungen von mehr als 800 EUR (netto) sind bis 31.12.2027 jährlich durch Fotos, die an die der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH zu senden sind, nachzuweisen und ggf. zusätzlich durch eine kurze Stellungsnahmen deren Verwendung zu belegen. In Einzelfällen werden durch Vertreter oder Vertreterinnen der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH die Projektinitiatoren besuchen, um die Verwendung der Investitionsgüter vor Ort zu kontrollieren.

Förderlogos

Alle digitalen und analogen Materialien, wie Programme, Projektdokumente, Werbung und Werbematerialien müssen mit den Förderlogos versehen werden. Sie erhalten die Förderlogos nach dem positiven Bescheid über ihre Projektidee.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH ist sehr an einer aktiven und konstruktiven Öffentlichkeitsarbeit durch die Projekte interessiert, um Ideen und Engagement der Brandenburger Bürger darzustellen und ein Beispiel für andere zu sein.

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH stellt Projekte und das Engagement in der brandenburgischen Lausitz dar. Deshalb kann sich ein Vertreter mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie bei der Umsetzung des Projekts zu begleiten oder von Ihnen Informationen zu erbitten. Insofern es keine Anfrage gibt, liegt das nicht an der Qualität Ihres Projektes, sondern an den begrenzten personellen Kapazitäten.

Abschlusserklärung

In diesem Text beziehen wir uns auf weibliche, männliche und diverse Personen, auch wenn wir das generische Maskulinum zur besseren Lesbarkeit verwenden.